Investivlohn
innerhalb oder außerhalb des Unternehmensvermögens wirksam angelegter Teil des Lohnes mit dem Ziel, Arbeitnehmer am Produktivvermögen (Sachvermögen, II.) zu beteiligen, breite Vermögensstreuung und, im Falle unternehmensinterner Anlage, Steigerung des Interesses der Mitarbeiter an der Unternehmensentwicklung zu erreichen. In der Bundesrepublik seit 1970 in verschiedenen Formen über Tarifvertragsvereinbarungen praktiziert.
|