Kabotage
Recht für Transportunternehmen, in einem anderen als ihrem Heimatland Binnenverkehr zu betreiben. In EG nicht zugelassen. Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EG) von 1985 ist bis Ende 1992 in den EG-Mitgliedsstaaten ein freier Güterverkehrsmarkt zu schaffen. Dies betrifft in erster Linie den Straßengüterfernverkehr, da die anderen Verkehrsträger von diesem Urteil noch ausgeklammert sind (Luftverkehr, Seeschiffahrt) oder ihr Leistungsangebot i.d.R. auf das nationale Territorium konzentriert ist (Eisenbahn, Straßengüternahverkehr) oder eine weitgehende Dienstleistungsfreiheit schon praktiziert wird (Binnenschiffahrt). Ab 1990 wird bereits ein vereinbartes Kontingent an Genehmigungen für K. erteilt.
|