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unternehmensspezifische Ausrichtung des Kontenrahmens. Grundsätzlich ist jede Unternehmung (Betrieb, I.) in der Ausgestaltung ihres K. frei, da hierfür keine gesetzlichen Vorschriften bestehen; lediglich die GoB sind zu beachten.
Weitere Begriffe : Kaufmann | Änderung der Nettoposition | Warnmarke
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