Kontrollsteuer
die Eignung einer Steuer, durch ihre Erhebung den Tatbestand einer oder mehrerer anderer zu kontrollieren. So soll die Vermögensteuer aufgrund turnusmäßiger Ermittlung des Vermögens (Kapital) eine Kontrollfunktion über die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung ausüben.
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