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Kostenträger

Erzeugnisse oder Erzeugnisgruppen eines Unternehmens (Betrieb, I.), die ihnen in der Kostenträgerrechnung zugeordnete Kosten tragen müssen. Soweit es Fertigerzeugnisse, Absatzgebiete oder Kundengruppen sind, ist es ein Haupt-K. Für die innerbetrieblichen Leistungen, z.B. selbsterstellte Anlagen, ist es ein Hilfs-K. Für Nebenleistungen, die in einem Zusammenhang mit dem Erzeugnis der Haupt-K. stehen, z.B. Kuppelprodukte , ist es ein Neben-K.

 

 


 

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Kostentragfähigkeitsprinzip
 
Kostenträger, Kostenträgerrechnung