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Mehrwert


1. im Marxschen Mehrwertgesetz ist der Mehrwert der Differenzbetrag zwischen dem Marktwert bzw. Tauschwert einer Ware und ihrem Gebrauchswert .
2. bei der Mehrwertsteuer ist Steuergegenstand nicht der in einer Umsatzstufe entstehende Mehrwert, sondern der volle Umsatzwert, wobei für bezogene Inputleistungen jedoch ein Abzug der vom Unternehmer der Vorstufe in Rechnung gestellten Umsatzsteuer als Vorsteuer eingeräumt wird.

 

 


 

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