Mengensteuer
i. Ggs. zur Preissteuer, bei der der Preis eines Gutes als Bemessungsgrundlage dient, liegt eine Mengensteuer dann vor, wenn Bemessungsgrundlage die Menge der im Betrieb eingesetzten Produktionsfaktoren oder die Menge der vom Betrieb erstellten (abgesetzten) Güter und Leistungen ist (Stücksteuer). Die Beantwortung der Frage nach der Überwälzbarkeit (Inzidenz) ist u.a. vom Einfluß der M. auf die Kostenkurven des Unternehmens und von der Preis-Absatz-Relation abhängig. S. Produktsteuer.
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