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Inzidenz

früher fast ausschließlich von Steuern ausgehende Verteilungswirkungen (Steuer-I.), heute allg. die Verteilung von Lasten und Vorteilen jedweder staatlichen Maßnahmen auf Personen, Gruppen, Regionen, Sektoren oder auch noch weitere Ausdehnung der betrachteten Verteilungsobjekte wie Einkommen (Einkommens-Inzidenz), Vermögen (Vermögens-Inzidenz), spezielle private Güter (z.B. Immobilien-I.) sowie der betrachteten Verteilungsträger, so z.B. Einzelperson (personale I.), privater Haushalt (Haushalts-Inzidenz), private Unternehmen (Betrieb, Inzidenz) (Unternehmens-I.), Kollektive (Unternehmensbranchen-I. u.a.). Da z.B. ein Steuerpflichtiger der Steuerzahlung nicht ausweichen kann (formale siehe unter unmittelbare Steuer-I. siehe nominale Steuer-I.), wird er in marktwirtschaftlichen Ordnungen (Wirtschaftsordnung) die Weitergabe der Steuerlast versuchen (Steuerüberwälzung). Gelingt ihm das, hat sich die vom Staat beabsichtigte Steuerlastverteilung geändert (effektive siehe mittelbare Steuer-I. siehe unter materielle Steuer-I.).Während die formale I. leicht zu ermitteln ist, liegt eine relativ ungesicherte Kenntnis über die effektive I., z.B. der tatsächlichen Steuerlastverteilung, vor.

 

 


 

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