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Mindestpreise

 administrierte Preise, die nicht unterschritten, aber überschritten werden dürfen. Gegensatz: Höchstpreise . M. bestehen z.B. als landwirtschaftliche Erzeugerpreise etwa für Zuckerrüben. Liegt der Gleichgewichtspreis für ein Produkt unter dem Mindestpreise , so entsteht ein Angebotsüberschuß, der dadurch vom Markt genommen werden kann, daß die öffentliche Hand als Aufkäufer auftritt (es entstehen dann "X-Berge" oder "Y-Halden") oder Anreizsubventionen (Subventionen) zur Produktionseinschränkung (Produktion) bezahlt werden.

 

 


 

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