Subventionen
Leistungen der öffentlichen Hand (außerhalb der Transferleistungen (Transfers)), die zur Erreichung eines bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweckes gewährt werden. Direkte S. sind insbesondere Förderungsmaßnahmen an Unternehmen in Form von verlorenen Zuschüssen (einschließlich Zinszuschüssen), Krediten , Bürgschaften und Gewährleistungen . Indirekte oder verdeckte S. sind die Gewährung von Steuervergünstigungen und die Einräumung von Vorzugstarifen bei öffentlichen Versorgungsunternehmen (ausgenommen solcher, die sozialen Zwecken dienen). In der Europäischen Gemeinschaft sind nach dem EWG-Vertrag Beihilfen und Begünstigungen, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen, grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen für Naturkatastrophen. Ausgenommen ist auch eine mögliche Förderung und Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder wirtschaftlicher Gebiete, soweit die Bedingungen des Handels dadurch nicht wesentlich verzerrt werden.
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