Münzregal
das Recht, Münzen auszuprägen. Es kann vom Staat, der die Münzhoheit besitzt, verliehen werden. In der Bundesrepublik werden Münzen im Auftrag und für Rechnung des Bundes in den Münzstätten München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg ausgeprägt und durch die Bundesbank nach Bedarf in Umlauf gesetzt.
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