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Münzen

Vom Staat geprägte Metallstücke, die als gesetzliche Zahlungsmittel dienen oder gedient haben. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Münzprägung durch den Bund, der die Münzhoheit besitzt. In den Wirtschaftskreislauf gelangen die Münzen erst durch die Deutsche Bundesbank, die dem Bund für das Überlassen der Münzen den Gegenwert gutschreibt. Banknote.

geprägte Metallstücke, die als Geld verwendet werden. M. sind erstmals im
7. Jahrhundert v. Chr. nachgewiesen. Schon früh wurde für ihre Ausprägung Edelmetall verwendet. Silberwährung basiert auf Silber-M., Goldwährung auf Gold-M. In der Papierwährung wurden die Edelmetall-M. durch Banknoten ersetzt. Im Geldverkehr spielen M. heute nur noch als nicht vollwertige Scheidemünzen eine Rolle.

 

 


 

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