Negativklausel
Verpflichtung des Anleiheemittenden (Anleihe, Emission) während der gesamten Laufzeit keine Sicherheiten (z.B. ein Pfandrecht auf Vermögenswerte) zu bestellen, ohne die Anleihegläubiger zur gleichen Zeit und im gleichen Rang an solchen oder gleichen Sicherheiten teilnehmen zu lassen.
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