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Emission

Ausgabe von Wertpapieren, d. h. ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Verkehr. Die Emission erfolgt entweder auf direktem Wege oder durch Vermittlung von Kreditinstituten. Das Kreditinstitut führt dabei entweder den Verkauf kommissionsweise für Rechnung des Emittenten durch oder übernimmt die Wertpapiere zu einem festen Kurs (Übernahmekurs) und bietet sie zu einem höheren Kurs (Emissionskurs) dem Publikum an (Placierung). Die Emission von Schuldverschreibungen bedarf (Ausnahme: von Bund oder Bundesländern begebene Schuldverschreibungen) der staatlichen Genehmigung (§§ 795 und 808 a BGB).





1. Effekten-E. (Effekten); hier a): das Angebot und der Vorgang der Erstausgabe von Effekten; b): die Gesamtheit aus einer Ausgabe stammenden Effektenart. Zu unterscheiden ist:
1. Selbst-E., bei der der Emittent (Ausgeber) die Unterbringung der Effekten beim Publikum selbst besorgt. I.d.R. ist dieser Weg Emittenten wg. eines fehlenden direkten Absatzsystems nicht möglich; anders z.B. für die Banken .
2. Fremd-E., bei der Banken, Makler oder ein Konsortium die Effekten übernimmt oder an der Börse einführt oder auch über andere Wege am Markte unterzubringen versucht. In der Bundesrepublik ist eine unter-pari-E. für Aktien nicht zulässig. Die in der Bundesrepublik gesetzlich geregelte E.-sgenehmigung für Inhaber- und Orderschuldverschreibungen (Schuldverschreibung) (BGB §§795, 808a), nicht aber für Aktien , ist Ursache für die Bedeutungslosigkeit des inländischen Rentenmarktes als Finanzierungsquelle der Unternehmen (Betrieb, I.) und soll nach einem Entwurf der Bundesregierung gestrichen werden.
2. Ausstrahlung und Aussendung von Schadstoffen wie Lärm, Gase, Erschütterung, Strahlung. Zur Beurteilung von Umweltwirkungen sind nicht E., sondern Immissionen von entscheidender Bedeutung. Um die von ihnen verursachten Umweltbelastungen gering zu halten, setzt die Umweltpolitik häufig Grenzwerte für Emission fest, so z.B. durch die Großfeuerungsanlagenverordnung für von Kohlekraftwerken abgegebenes Schwefeldioxid, um den Wald zu schonen. Vgl. auch Umweltökonomie.

 

 


 

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