Niederlassungsfreiheit
Das Grundrecht der Freizügigkeit enthält auch das Recht, sich an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes niederzulassen, Grundeigentum zu erwerben und Gewerbe aller Art zu betreiben. Die Niederlassungsfreiheit besteht auch für nichtgewerbliche Berufe (Berufsfreiheit). In der Europäischen Gemeinschaft hat jeder Marktbürger das Recht auf Niederlassung zur beruflichen Tätigkeit. Im Vollzug der N. erläßt die Kommission u. a. Richtlinien etwa über Prüfungsanerkennungen von Rechtsanwälten oder anderen akademischen Berufen.
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