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Niederstwertprinzip

(lower of cost or market principle) Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Bilanz auszuweisen. Wenn der Wiederbeschaffungspreis darunter liegt, dann ist dieser für das Umlaufvermögen zwingend (strenges Niederstwertprinzip). Im Anlagevermögen kann vorübergehend der höhere Anschaffungspreis beibehalten werden (gemildertes Niederstwertprinzip).

Gesetzlicher Bilanzierungsgrundsatz, nach dem von zwei möglichen Wertansätzen (z. B. An-schaffungs- oder Tageswert) aus Vorsichtsgründen stets der niedrigere anzusetzen ist. Bilanz.




(deutsches Recht). Das Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 2 und 3 HGB) leitet sich aus dem   Vor­sichtsprinzip und aus dem   Imparitätsprinzip ab. Man unterscheidet:
(1) Das gemilderte Niederstwertprinzip, § 253 Abs. 2 S. 3 HGB: Bei Vermögensgegenständen des An­lagevermögens besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Bewertung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten und dem am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert. Wenn es sich al­lerdings um eine dauernde Wertminderung handelt, liegt eine Pflicht zur ausserplanmässigen Abschrei­bung gem. § 253 Abs. 2 S. 3 letzter Halbsatz HGB vor. Bei Kapitalgesellschaften gilt jedoch gern. § 279 Abs. 1 HGB ein Abschreibungsverbot bei einer nur vorübergehenden Wertminderung von imma­teriellen Anlagegütern und Sachanlagen.
(2) Das strenge Niederstwertprinzip, § 253 Abs.
3. Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens ist stets der niedrigere Wert anzusetzen. Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten trifft das   Höchstwertprinzip zu. Das Niederstwertprinzip berücksichtigt den Gläubigerschutz — Konsequenz dar­aus ist die mögliche Entstehung stiller Reserven. Das Niederstwertprinzip gilt auch für   Steuerbilanz. Das steuerliche Wahlrecht, auf den niedrigeren   Teilwert abzuschreiben, § 6 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 2 EStG, ist über die  Massgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz, § 5 Abs. 1 EStG, dann zwingend, wenn das strenge Niederstwertprinzip anzuwenden ist. Siehe auch   Jahresabschluss, deutscher und   Umlaufvermögen, jeweils mit Literaturangaben. (international). Auch international gibt es das Niederstwertprinzip (principle-of-lower-of-cost-or­market). Es leitet sich aus dem Prinzip des   „conservatism” ab. Es führt insbesondere in   US­GAAP zu einer besonderen Bewertungskonzeption bei den Vorräten. Siehe auch   Umlaufvermögen (mit Literaturangaben).

Ausfluß des Grundsatzes der kaufmännischen Vorsicht. Ein Bewertungsprinzip für Aktiva (Bilanzierung), bei dem der Anschaffungswert dem Tageswert (Marktwert, Börsenwert) gegenübergestellt wird und der niedrigste Wert zum Ansatz im Jahresabschluß gelangt. Nach dem Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist das Niederstwertprinzip faktisch nur wirksam, wenn seine Anwendung steuerrechtlich geboten oder erlaubt ist.

 

 


 

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