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Produzentenhaftung

I.d.R. bestehen zwischen dem Produzenten und dem Verbraucher keine vertraglichen Beziehungen, so daß für Schäden infolge Fehlerhaftigkeit oder Unwirksamkeit des Produktes keine Ansprüche aus Gewährleistung oder aus positiver Vertragsverletzung bestehen. Die Rechtsprechung des BGH lehnt zudem eine Haftung des Produzenten aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte ab. Der Produzent haftet freilich aus unerlaubter Handlung.

 

 


 

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