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Prospekt

Im engeren Sinne: gesetzlich vorgeschriebene Zusammenstellung von Angaben über eine Gesellschaft, die Aktien oder Anleihen zum amtlichen Handel (amtliche Notierung)ar der Börse einführen will. Die Prospekte müssen im Bundesanzeiger und mindestens in einer der Tages- oder Wirtschaftszeitungen veröffentlicht werden, die Börsenpflichtblatt an dem betreffenden Börsenplatz sind. Die mitunterzeichnenden Banken haften für die Richtigkeit der Angaben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Placierung.


 

 


 

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