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Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR)

aus fünf unabhängigen Sachverständigen zur periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland bestehendes Gremium, dessen gesetzliche Grundlage im Gesetz über die Bildung eines S. vom 14.8.1963 (mit mehrfachen Änderungen) besteht. Der S. ist dazu verpflichtet, jährlich zum 15.11. ein von ihm erstelltes Gutachten der Bundesregierung zuzuleiten. Dieses stellt jedes Jahr die gesamtwirtschaftliche Lage und die absehbare Entwicklung dar. Dabei sollen mögliche Abweichungen vom magischen Viereck (die simultan anzustrebenden wirtschaftspolitischen Ziele Preisniveaustabilität, eines hohen Beschäftigungsstandes, eines außenwirtschaftlichen Gleichgewichtes und eines stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstums; s.  Ziele der Wirtschaftspolitik) und deren Vermeidung bzw. Beseitigung aufgezeigt werden. Der S. soll jedoch keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen aussprechen.

 

 


 

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