Sonderangebot
wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässige, günstige Preisgestaltung, die nur hinsichtlich der Zeit und bestimmter Waren begrenzt ist. S. sind von den Sonderveranstaltungen (z.B. Jubiläumsverkäufe), aber auch von Verkaufsveranstaltungen wie Ausverkauf, Räumungsverkauf und Schlußverkauf zu unterscheiden.
|