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Sonderausgaben

Bestimmte Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind, sind in der Einkommen - und Lohnsteuer vom Gesamtbetrag der  Einkünfte abzuziehen. Sie sind unbeschränkt oder beschränkt abzugsfähig. Unbeschränkt abzugsfähig sind Renten und dauernde Lasten, Kirchensteuer saldiert um Erstattungen, Steuerberatungskosten. Beschränkt abzugsfähig sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Ausgaben für Berufsausbildung oder Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf, Vorsorgeaufwendungen, Spenden für anerkannte Zwecke und für Parteien u.a.

 

 


 

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