Stückzinsen
Die Zinsen eines Gläubigerpapiers, die zwischen den Zinsterminen auflaufen und bei der Veräußerung des Gläubigerpapiers Käufer und Verkäufer laufzeitgerecht zugeordnet werden. Plus-S. sind hierbei die vom letzten Zinstermin bis zum Verkaufstag aufgelaufenen Zinsen, die dem Verkäufer zusätzlich zum Kurswert gutgeschrieben werden, wenn er den Zinsschein mitveräußert. Minus-S. werden einem Käufer von Gläubigerpapieren in Form eines Nachlasses auf den Kaufpreis gewährt, wenn vom Zeitpunkt der Zahlung des Emissionspreises bis zum Beginn der Laufzeit des ersten Zinskupons noch Zinstage liegen.
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