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Zinsen


Inhaltsübersicht
I. Begriff und Abgrenzung
II. Zinsen im Rechnungswesen

I. Begriff und Abgrenzung


1. Ursprung des Zinsanspruchs


Der Zins ist der Preis für die Überlassung von Kapital (vgl. Schmalenbach, E.  1948, S. 46). Er wird üblicherweise ausgedrückt als Prozentsatz bezogen auf die Höhe des zur Verfügung gestellten Kapitals und auf einen bestimmten Berechnungszeitraum (z.B. pro Jahr).
Bei Überlassung von Fremdkapital wird der Zinssatz explizit vertraglich fixiert (Kreditzinsvereinbarung im Darlehensvertrag). Für Eigenkapital bestimmen die jeweiligen Eigenkapitalkosten den Grenzpreis als den maximal zahlbaren Kaufpreis bzw. den mindestens zu fordernden Verkaufspreis für den Eigenkapitaltitel. Dieser Preis repräsentiert den Barwert der mit dem Eigenkapitalkostensatz diskontierten erwarteten zukünftigen Zahlungsüberschüsse.
Der Zinsanspruch bzw. die Zinsforderung ist mikroökonomisch fundiert in der Zeitpräferenz von Individuen, die sofortigen Konsum zeitlich späterem Konsum vorziehen (vgl. z.B. Franke, G./Hax, H.  2003, S. 150). Die Zurverfügungstellung von Kapital bedeutet Konsumverzicht, für dessen Ausgleich der Zins als Entgelt für die entgangenen anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten verlangt wird. Zinsen als Opportunitätskosten leiten sich aus dem Nutzen ab, der mit der alternativen Verwendung des Kapitals erzielbar gewesen wäre.

2. Art und Umfang des Zinsanspruchs


Zinsen lassen sich anhand verschiedener Kriterien differenzieren:

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Nach der eingegangenen Position: Der Kapitalgeber erhält für die Hingabe von Kapital Habenzinsen, der Kapitalnehmer zahlt für die Aufnahme von Finanzmitteln Sollzinsen.

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Nach der Anpassung der Zinszahlungen an geänderte Marktbedingungen: Ein Festzinssatz bleibt für die gesamte Laufzeit der Kapitalüberlassung unverändert. Wurde dagegen ein variabler Zinssatz vereinbart, erfolgt in regelmäßigen, vertraglich vereinbarten Zeitabständen die Anpassung an einen bestimmten Referenzzinssatz (z.B. FIBOR/LIBOR).

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Nach der Berücksichtigung von Preissteigerungen: der Nominalzinssatz legt das Entgelt für die Kapitalüberlassung gemessen in Kaufkraft zum Zeitpunkt der Kapitalhingabe fest. Der Realzinssatz berücksichtigt Preissteigerungen und bildet so den tatsächlich erzielten Zuwachs an realen Konsummöglichkeiten ab (vgl. Fisher, J. 1896). Bezeichnet π die jährliche Preissteigerungsrate, so lautet die Beziehung zwischen Realzinssatz r und Nominalzinssatz i


Zinsen
Die vertragliche Fixierung eines realen Zinssatzes kann z.B. durch die Kopplung der Zins- und Tilgungszahlungen an einen Preisindex geschehen.

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Nach der Fristigkeit: Bei Aufnahme von Fremdkapital ist die Zinsbindungsdauer der Zeitraum, über den der Zinssatz unveränderlich festgelegt wird. Wurde ein Festzins vereinbart, ist diese Dauer identisch mit der Kapitalüberlassungsdauer bzw. der Kreditlaufzeit. Man unterscheidet kurzfristige (bis zu einem Jahr), mittelfristige (bis zu fünf Jahren) und langfristige (mehr als fünf Jahre) Zinssätze. Die Zinskurve gibt die Höhe der Zinssätze auf dem Geld- und Kapitalmarkt für unterschiedliche (Rest-)Laufzeiten an. Eine steigende Zinskurve bildet steigende, eine inverse Zinskurve fallende Zinssätze bei zunehmender Laufzeit ab. Sind die Zinssätze für alle Laufzeiten gleich hoch, ist die Zinskurve flach.

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Nach den einbezogenen Kostenkomponenten: Der Nominalzins setzt die laufenden jährlichen Zinszahlungen in Beziehung zum ausstehenden Kapitalbetrag. Der Effektivzins berücksichtigt zusätzlich das Disagio bzw. Agio als einmaligen Abzug bzw. Aufschlag bei der Kapitalüberlassung. Er entspricht der internen Verzinsung der zugrunde liegenden Kredit- bzw. Anlagezahlungsreihe. Liegen unterjährige Zinszahlungen und/oder gebrochene Laufzeiten vor, existieren unterschiedliche Berechnungsmodi für den Effektivzins (vgl. z.B. Schierenbeck, H.  2003, S. 124 f.).

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Nach dem Zeitpunkt der Kapitalüberlassung: Kassazinssätze (Spot Rates) gelten für Kapitalanlagen/-aufnahmen, die aktuell auf dem Kassamarkt abgeschlossen werden. Wird die Kapitalüberlassung für zukünftige Zeitabschnitte auf Terminmärkten vereinbart, dann werden die heute für diesen Zeitraum fixierten Zinssätze als Terminzinssätze (Forward Rates) bezeichnet. Da sich zukünftige Geldanlagen und -aufnahmen auf dem Terminmarkt mithilfe von aktuellen Geldanlagen und -aufnahmen auf dem Kassamarkt duplizieren lassen, besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Spot Rates und Forward Rates (vgl. z.B. Hartmann-Wendels, T./Pfingsten, A./Weber, M.  2004, S. 285).


II. Zinsen im Rechnungswesen


In der Unternehmensrechnung treten Zinsen als positive und negative Erfolgskomponenten in der Gewinn- und Verlustrechnung (Zinsertrag bzw. -aufwand), in der Kosten- und Erlösrechnung (als Zinserlöse bzw. -kosten) und in der Finanzplanung (als Zinsein- bzw. -auszahlungen) auf. Als Opportunitätskosten finden Zinsen in der Kostenrechnung, der Investitionsrechnung und bei der Erfolgsmessung Anwendung.

1. Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung


Das Bruttoprinzip des handelsrechtlichen Jahresabschlusses fordert die unsaldierte Ausweisung von Zinserträgen und -aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Zinserträge werden getrennt aus Finanzanlagen und aus sonstigem Vermögen abgebildet. Neben Zinseinzahlungen werden dabei auch nicht zahlungsgleiche Erträge wie z.B. Aufzinsungsbeträge für unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen erfasst. Zinsaufwendungen sind unter der Position „ Zinsen und ähnliche Aufwendungen “ aufzuführen. Diese Aufwendungen umfassen neben den Zinsauszahlungen ebenfalls nicht zahlungsgleiche Komponenten wie z.B. Abschreibungen auf ein aktiviertes Disagio (vgl. z.B. Coenenberg, A.G.  2005, S. 516 f.).

2. Zinsen in der Kostenrechnung


Zinskosten orientieren sich als pagatorische Kosten an den erfolgten Zinszahlungen für aufgenommenes Fremdkapital. Kalkulatorische Zinsen führen dagegen nicht zu Auszahlungen, sondern stellen Opportunitätskosten durch die entgangene anderweitige Nutzung des eingesetzten Kapitals dar.
Ausgangspunkt für die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen ist das betriebsnotwendige Vermögen. Es wird ausgehend vom bilanziellen Gesamtvermögen durch die Eliminierung von betriebsfremden bzw. nicht betriebsnotwendigen Vermögensteilen ermittelt; ggf. ist auch eine Um- bzw. Neubewertung erforderlich. Für die Ermittlung des über den betrachteten Zeitraum gebundenen Kapitals im Anlagevermögen stehen zwei Wege zur Verfügung (vgl. Kilger, W./Vikas, K.  2002, S. 316): Bei der Anwendung der Durchschnittswertverzinsung wird unterstellt, dass im Durchschnitt über die gesamte Nutzungsdauer die Hälfte des Anlagenwertes gebunden ist. Wegen der konstanten Kapitalbindung ergeben sich gleich hohe kalkulatorische Zinsen über die gesamte Nutzungsdauer. Bei der Restwertverzinsung wird die Kapitalbindung der betrachteten Periode dagegen als arithmetisches Mittel der Restbuchwerte zu Periodenanfang und -ende ermittelt. Wegen der abnehmenden Kapitalbindung werden bei diesem Vorgehen die kalkulatorischen Zinsen im Zeitablauf geringer. Beim Umlaufvermögen wird die Ermittlung des gebundenen Kapitals durch zeitliche Schwankungen des Vermögensbestandes erschwert. Hier sind vereinfachende Annahmen bzgl. der Bestandsentwicklung erforderlich.
Bei der Ermittlung des gebundenen Kapitals ist zu beachten, dass für einige Positionen eine kalkulatorische Verzinsung bereits an anderer Stelle berücksichtigt wurde. Ein Beispiel hierfür sind Kundenvorauszahlungen. Da die Kunden bei Leistung von Anzahlungen im Regelfall Preisnachlässe fordern und auch erhalten, sind die dadurch ausgelösten Erlösminderungen bereits in den erzielten Umsatzerlösen berücksichtigt. Eine nochmalige Belegung dieses Kapitals mit kalkulatorischen Zinsen hätte eine Doppelbelastung zur Folge. Die Berücksichtigung der entsprechenden Positionen als sog. Abzugskapital vom betriebsnotwendigen Vermögen verhindert dies (vgl. Schweitzer, M./Küpper, H.-U.  2003, S. 112). Dabei unterstellt der einfache Abzug, dass die kalkulatorische Verzinsung des Abzugskapitals in Höhe der verursachten Erlösminderung dem einheitlichen kalkulatorischen Zinssatz des restlichen gebundenen Kapitals entspricht. Die Differenz aus betriebsnotwendigem Vermögen und Abzugskapital ist das betriebsnotwendige Kapital.
Als kalkulatorischer Zinssatz ist der durchschnittliche Kapitalkostensatz als gewichtetes Mittel aus den Eigen- und Fremdkapitalkosten des Unternehmens zu verwenden. In der Praxis findet auch der Zinssatz des teuersten Kredites als Grenzzinssatz Anwendung; dieses Vorgehen unterstellt, dass die verwendete Kapitaleinsatzgröße vollständig aus Fremdkapital besteht.

3. Zinsen im zahlungsstromorientierten Rechnungswesen


Bei der Investitionsrechnung und der Unternehmensbewertung werden Zinsen als Kalkulationszinsfuß für die Abbildung der Opportunitätskosten der Kapitalgeber verwendet.

a) Zinsen in der Investitionsrechnung


Dynamische Investitionsrechenverfahren berücksichtigen alle Ein- und Auszahlungen aus dem zu beurteilenden Investitionsprojekt über den gesamten Projektplanungszeitraum. Der Bruttokapitalwert einer Investition im Entscheidungszeitpunkt 0, BKW0, ergibt sich als Barwert der Projekt-Zahlungsreihe ermittelt mit dem Kalkulationszinsfuß:
Zinsen
Zinsen
Der Bruttokapitalwert lässt sich interpretieren als der Betrag, der für die Herstellung der Projektzahlungsreihe in die Alternativanlage investiert werden müßte. Der Nettokapitalwert (NKW0) als Differenz zwischen dem Bruttokapitalwert und der im Bewertungszeitpunkt 0 erforderlichen Investitionsauszahlung gibt dann an, ob die entsprechende Zahlungsreihe günstiger durch die Alternativanlage (NKW0 < 0) oder durch die Realisierung des Investitionsprojektes (NKW0 > 0) erzeugt werden kann (vgl. Betge, P.  1998, S. 39). Ist die Zielsetzung die Maximierung des Unternehmenswertes, dann sollte das Unternehmen nur Investitionsprojekte mit positivem Nettokapitalwert realisieren.
Die Berücksichtigung der Fremdkapital-Zinszahlungen bei der Ermittlung des Nettokapitalwertes hängt davon ab, ob die Vorteilhaftigkeitsprüfung bezogen auf das eingesetzte Eigen- oder auf das eingesetzte Gesamtkapital erfolgt:

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Ist der Bezugspunkt das Eigenkapital, werden die Zahlungen für die Fremdkapitalzinsen und Tilgung von den Zahlungsüberschüssen des Projektes abgezogen. Der Kalkulationszinsfuß für die resultierenden Nettoeinzahlungen ist dann der Opportunitätszinssatz der Eigenkapitalgeber für das betrachtete Projekt.

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Für Investitionsprojekte auf Unternehmensebene ist häufig eine kausale Zuordnung von Eigen- und Fremdkapital als Finanzierungsquelle nicht möglich. In diesem Fall ist die Prüfung der Vorteilhaftigkeit auf Gesamtkapitalebene durchzuführen: Betrachtet werden hier die Nettoeinzahlungen aus dem Investitionsprojekt ohne den Abzug von Zins- und Tilgungszahlungen. Der Kalkulationszinsfuß ist dann der durchschnittliche Kapitalkostensatz des Unternehmens als gewichteter Durchschnitt aus Eigen- und Fremdkapitalkosten.


Für die Berücksichtigung des Risikos der aus dem Investitionsprojekt fließenden Zahlungen existieren verschiedene Vorgehensweisen (vgl. z.B. Kruschwitz, L.  2003, S. 363 ff.). Eine Möglichkeit besteht in der Erhöhung des Diskontierungszinsfußes um einen Risikozuschlag. Der Kalkulationszinsfuß hat dann die Aufgabe, die Verzinsung der besten risikoäquivalenten Alternativanlage abzubilden. Der Risikozuschlag wird dabei von der Höhe des Risikos und ggf. von den Risikopräferenzen der Kapitalgeber beeinflusst.

b) Zinsen in der Unternehmensbewertung


Die Hauptaufgabe der Unternehmensbewertung besteht in der Bestimmung von Grenzpreisen als maximal zahlbarem Kaufpreis bzw. mindestens zu forderndem Verkaufspreis für ein Unternehmen (vgl. Moxter, A.  1983, S. 9). Für Unternehmensbewertungskalküle als Investitionsrechnungen hat der Kalkulationszinsfuß die Aufgabe, alternativ erzielbare Verzinsungen aktueller und potenzieller Kapitalgeber des Unternehmens als Opportunitätskosten zu erfassen.
Je nachdem, welches Modell für die Unternehmensbewertung verwendet wird, sind unterschiedliche Kalkulationszinsfüße von Bedeutung:

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Im Ertragswertmodell und im Equity-Ansatz des Discounted-Cashflow-Modells wird der Unternehmenswert als Wert des Eigenkapitals durch die Diskontierung der den Eigentümern zustehenden Unternehmensüberschüsse ermittelt. Die Zinszahlungen an die Fremdkapitalgeber sind von der Überschussgröße bereits abgesetzt. Der Diskontierungszinsfuß entspricht hier den Eigenkapitalkosten des Unternehmens als der alternativ erzielbaren risikoäquivalenten Rendite seiner Eigenkapitalgeber. Beim Ertragswertverfahren lassen sich Risikozuschlag und Diskontierungszinssatz bei Kenntnis der Nutzenfunktion über das Sicherheitsäquivalent der Überschussverteilung ableiten (vgl. Ballwieser, W.  1993, S. 157). Der Eigenkapitalkostensatz berücksichtigt dann neben dem Risiko der Überschüsse auch die Risikopräferenzen des Investors. Im Discounted-Cashflow-Verfahren wird für die Bestimmung der Eigenkapitalkosten das Capital Asset Pricing Model (CAPM) verwendet. Die Bestimmungsgleichung der Eigenkapitalkosten lautet hier (vgl. Franke, G./Hax, H.  2003, S. 352):


Zinsen
Dabei bezeichnet i den risikolosen Marktzinssatz, die erwartete Rendite eines Markt-Aktienportefeuilles M und β den sog. Beta-Faktor der betrachteten Aktie bzw. des Unternehmens als Maßstab für das bewertungsrelevante Kovarianzrisiko. Im CAPM ist die Renditeforderung der Eigenkapitalgeber nicht von deren Risikopräferenzen abhängig. Die Höhe des Beta-Faktors und damit auch der Eigenkapitalkosten im CAPM wird neben dem operativen Risiko des Unternehmens auch von dessen Verschuldungsgrad und dem dadurch ausgelösten Kapitalstrukturrisiko beeinflusst (vgl. Drukarczyk, J.  2003, S. 367).

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Im Entity-Ansatz des Discounted-Cashflow-Modells wird zunächst der Unternehmensgesamtwert ermittelt. Als Diskontierungszinsfuß kommt hier mit den Weighted Average Cost of Capital  (WACC) der durchschnittliche Kapitalkostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten zum Ansatz (vgl. z.B. Copeland, T./Koller, T./Murrin, J.  2002, S. 251):


Zinsen
Dabei bezeichnet kF die Eigenkapitalkosten und s den Steuersatz des Unternehmens. E0, F0 und V0 sind die Marktwerte des Eigen-, Fremd- und Gesamtkapitals. Zu beachten ist, dass bei dieser Formulierung der Steuervorteil aus der anteiligen Fremdfinanzierung über den Faktor (1 – s) im Diskontierungszinsfuß berücksichtigt wird. Die entsprechende Cashflow-Größe an Eigen- und Fremdkapitalgeber ist deshalb ohne die Steuerersparnis auf die Zinszahlungen definiert. Den gesuchten Unternehmenswert als den Wert des Eigenkapitals erhält man schließlich durch den Abzug des Fremdkapitalwertes vom ermittelten Unternehmensgesamtwert.
Im alternativen Total-Cashflow  (TCF)-Ansatz wird der umgekehrte Weg zur Einbeziehung des Steuervorteils beschritten: Der Cashflow an Eigen- und Fremdkapitalgeber enthält auch die Steuerersparnis auf die Fremdkapitalzinsen. Dafür ist der durchschnittliche Kapitalkostensatz (DUK) hier ohne den Steuerfaktor (1 – s) bei den Fremdkapitalkosten definiert:
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Der Adjusted Present Value  (APV) – Ansatz fügt den Unternehmensgesamtwert aus mehreren Komponenten zusammen (vgl. Drukarczyk, J.  2003, S. 229). Im ersten Schritt wird der Wert des Unternehmens bei unterstellter vollständiger Eigenfinanzierung ermittelt. Dazu wird der Cashflow des Unternehmens bei fiktiver Eigenfinanzierung mit den entsprechenden Eigenkapitalkosten diskontiert. Der Diskontierungszinsfuß hat in diesem Fall das durch die anteilige Fremdfinanzierung verursachte Kapitalstrukturrisiko nicht zu berücksichtigen. Anschließend wird der Barwert der Steuervorteile aus der anteiligen Fremdfinanzierung (Tax Shield) auf den Unternehmenswert bei Eigenfinanzierung geschlagen und so der Unternehmensgesamtwert berechnet.


Bei der Bestimmung des Unternehmenswertes sind neben den Eigen- und Fremdkapitalkosten ggf. auch die impliziten Kapitalkosten auf andere Kapitalquellen zu berücksichtigen. In der Bundesrepublik sind vor allem Rückstellungen von Bedeutung. Unter der Annahme, dass Pensionsrückstellungen Fremdkapital verdrängen, können ihre impliziten Kapitalkosten als belastungsäquivalenter Fremdkapitalkostensatz ermittelt werden (vgl. Drukarczyk, J.  1990, S. 333). Es handelt sich hierbei um den Zinssatz, den das verdrängte Fremdkapital gerade kosten darf, damit der Barwert der gesamten Zahlungswirkungen aus der Bildung und Auflösung der Pensionsrückstellung für die Anteilseigner gleich Null ist. In diesem Fall sind die Wirkungen der Rentenzahlungen in den Kapitalkosten enthalten. Für sonstige Rückstellungen lassen sich implizite Kapitalkosten auf ähnlichem Wege ermitteln. Hierfür werden die Zahlungswirkungen des rückstellungsbedingenden Ereignisses regelmäßig nicht in die Berechnung der impliziten Kapitalkosten einbezogen (vgl. Schwetzler, B.  1998, S. 688).

4. Zinsen in der Erfolgsmessung


Im Rahmen des Shareholder-Value-Konzeptes ist die korrekte Messung des erzielten Erfolges von Unternehmen oder Unternehmensbereichen eine wichtige Aufgabe (Arbeitskreis „ Finanzierung “ der Schmalenbach Gesellschaft,  1996, S. 546). Zinsen bringen hier als Opportunitätskosten auf das eingesetzte Kapital die alternativ erzielbaren Renditen der Kapitalgeber in die Messung des erzielten Erfolges ein. Dazu wird ein zu erzielender Mindesterfolg (Mindest-Wertzuwachs), die sog. Capital Charge, für die betrachtete Periode ermittelt, indem das eingesetzte Kapital mit einem entsprechenden Kapitalkostensatz multipliziert wird. Der erzielte Unternehmenserfolg als sog. Residualgewinn ergibt sich dann als Differenz zwischen der aus dem Rechnungswesen abgeleiteten erzielten Erfolgsgröße und dem geforderten Mindesterfolg der Kapitalgeber (vgl. z.B. Richter, F.  1999, S. 216; Hostettler, S.  2000, S. 40). Er entspricht dem über die Renditeforderung der Kapitalgeber hinaus erzielten Wertzuwachs des Unternehmens. Die Verbindung zwischen dem Residualgewinnkonzept und dem Kapitalwert-Kriterium der Investitionsrechnung lässt sich über das (bei Einhaltung bestimmter Prämissen geltende) sog. Lücke-Theorem herstellen (vgl. z.B. Ewert, R./Wagenhofer, A.  2005, S. 65): der Nettokapitalwert eines Projektes auf der Basis seiner Nettoeinzahlungen entspricht dem Barwert seiner künftigen erwarteten Residualgewinne. Auch bei der Erfolgsmessung bestimmt die als Bezugspunkt gewählte Kapitaleinsatzgröße den zu verwendenden Kalkulationszinsfuß: Im Entity-Ansatz wird das eingesetzte Gesamtkapital mit dem durchschnittlichen Kapitalkostensatz multipliziert, wobei die entsprechende realisierte Erfolgsgröße vor dem Abzug von ggf. vorhandenen Fremdkapital-Zinszahlungen definiert ist. Im Equity-Ansatz werden bei der Ermittlung der erzielten Erfolgsgröße die Fremdkapitalzinsen abgezogen. Die Capital Charge als den zu erzielenden Wertzuwachs des Eigenkapitals erhält man hier durch die Multiplikation der Eigenkapitalkosten mit dem eingesetzten Eigenkapital. Auch bei der Erfolgsmessung sind neben den Eigen- und Fremdkapitalkosten ggf. implizite Kapitalkosten anderer Kapitalquellen zu berücksichtigen.
Literatur:
Arbeitskreis „ Finanzierung “ der Schmalenbach-Gesellschaft, : Wertorientierte Unternehmenssteuerung mit differenzierten Kapitalkosten, in: ZfbF, Jg. 48, 1996, S. 543 – 578
Ballwieser, Wolfgang : Methoden der Unternehmensbewertung, in: Handbuch Finanzmanagement, hrsg. v. Gebhardt, Günther/Gerke, Wolfgang/Steiner, Manfred, München 1993, S. 151 – 176
Betge, Peter : Investitionsplanung: Methoden, Modelle, Anwendungen, Wiesbaden, 4. A., 2000
Coenenberg, Adolf : Kostenrechnung und Kostenanalyse, Stuttgart, 5. A., 2005
Coenenberg, Adolf G. : Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, Landsberg, 17. A., 2000
Copeland, Thomas/Koller, Tim/Murrin, Jack : Unternehmenswert, Frankfurt/New York, 3. A., 2002
Drukarczyk, Jochen : Unternehmensbewertung, München, 4. A., 2003
Drukarczyk, Jochen : Was kosten betriebliche Altersversorgungszusagen?, in: DBW, Jg. 50, 1990, S. 333 – 353
Ewert, Ralf/Wagenhofer, Alfred : Interne Unternehmensrechnung, Berlin, 6. A., 2005
Fisher, Irving : Appreciation and Interest, in: Publications of the American Economic Association, Jg. 4, H. 11/1896
Franke, Günther/Hax, Herbert : Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt, Berlin et al., 5. A., 2003
Franz, Klaus-Peter : Ansatz kalkulatorischer Kosten, in: Handbuch Kostenrechnung, hrsg. v. Männel, Wolfgang, Wiesbaden 1992, S. 423 – 435
Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin : Bankbetriebslehre, 3. A., Berlin 2004
Hostettler, Stephan : Das Konzept des Economic Value Added (EVA), Bern, 4. A., 2000
Kilger, Wolfgang/Vikas, Kurt : Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 11. A., 2002
Kruschwitz, Lutz : Investitionsrechnung, München, 7. A., 2003
Küpper, Hans-Ulrich : Controlling, Stuttgart, 4. A., 2005
Menrad, Siegfried : Zinsen, in: HWR, hrsg. v. Chmielewicz, Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 3. A., 1993, Sp. 2252 – 2262
Moxter, Adolf : Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Wiesbaden, 2. A., 1983
Richter, Frank : Konzeption eines marktwertorientierten Steuerungs- und Monitoringsystems, Frankfurt/M. et al., 2. A., 1999
Schierenbeck, Henner : Ertragsorientiertes Bankmanagement, Wiesbaden, 8. A., 2003
Schmalenbach, Eugen : Kapital/Kredit und Zins, Köln, 2. A., 1948
Schweitzer, Marcell/Küpper, Hans-Ulrich : Systeme der Kosten- und Erlösrechnung, München, 8. A., 2003
Schwetzler, Bernhard : Die Kapitalkosten von Rückstellungen – zur Anwendung des Shareholder Value-Konzeptes in Deutschland, in: ZfbF, Jg. 50, 1998, S. 678 – 702

 

 


 

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