Steuerharmonisierung
der Abbau von steuerlichen Belastungsdifferenzen bei der Bildung größerer Wirtschaftsräume (z.B. in der Europäischen Gemeinschaft), so daß davon kein bedeutsamer Einfluß auf die Wettbewerbssituation ausgeübt wird. S. ist eine Angleichung der Steuersysteme in einem internationalen Rahmen. Im Hinblick auf die EU war ein erster Schritt in der Bundesrepublik die Einführung der Mehrwertsteuer am 1.1.1969. Die Harmonisierung der direkten Steuern erweist sich als schwieriger.
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