Verdrängungswettbewerb
Marktbeherrschende Unternehmungen und Oligopole tendieren u.a. dazu, schwächere Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind diese nach §§ 22, 26 einer Mißbrauchskontrolle unterworfen. Davon ist zu unterscheiden der durch Innovationen ausgelöste Substitutionswettbewerb. Denn die "Verdrängungsmacht" neuer Güter wird im allgemeinen positiv beurteilt.
|