Vermögen
Gesamtbestand an wirtschaftlichen, in Geldeinheiten zu bewertenden Gütern, die ein Wirtschaftssubjekt - Privatperson, Unternehmung, Bank - an einem bestimmten Stichtag - z. B. am Jahresende - aufweist und die sich aus einer entspr. Bestandsaufnahme ergeben. Setzt sich zusammen aus Real- oder Sachgütern, deren Eigentümer es ist, sowie Bestandteilen des Geldvermögens, vor allem Forderungen aller Art und Geldbestände. Zu unterscheiden: Real- oder Sach- und Geldvermögen sowie Brutto- und Nettovermögen. Bilanziell wird das Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz - als Aktivpositionen in stark gegliederter Form - ausgewiesen. Ihm steht auf der Passivseite das Kapital gegenüber.
siehe unter Kapital .
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