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Verlustzuweisungsgesellschaft

meist als Abschreibungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG od. anderer Arten von Mitunternehmerschaften. Dabei kommt der Finanzierungsfunktion der Abschreibungen eine besondere Bedeutung zu, um eine möglichst hohe Verlustquote zu erreichen. Wird z.B. eine Verlustquote von 200%, bezogen auf das eingesetzte Eigenkapital , erreicht und erfolgt im Rahmen der gesonderten Gewinnfeststellung nach § 180 Abgabenordnung eine Zurechnung der anteiligen Verluste (Verlustzuweisung) auf die einzelnen Mitunternehmer, kann bereits bei einem Durchschnittssteuersatz von 50% die Beteiligung ausschließlich aus ersparten Steuern finanziert werden.

 

 


 

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