Vermögenstransfer
Übertragung von Vermögen. Vermögensobjekte können unter Lebenden oder nach dem Tode nach dem Willen des Eigentümers transferiert werden. Vermögensübertragungen im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die auf Vermögensänderungskonten erfaßt werden, sind insbesondere staatliche Investitionszuschüsse, Erbschaften und Vermächtnisse, aber auch unterstellte Vermögensübertragungen, z.B. jene Beträge, die von privaten Haushalten (Haushalt) für den Wohnungsbau über Bausparkassen aufgewendet werden.
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