Vickrey-Regel
bei einer Ausschreibung mit verschlossener Angebotseinreichung soll der Niedrigstbietende den Zuschlag zum Preis des zweitniedrigsten Gebots erhalten. Die optimale Bieterstrategie bei einer Ausschreibung nach der V. erfordert lediglich die Abgabe des Gebots in Höhe der Opportunitätskosten der ausgeschriebenen Leistung durch den Bieter. Damit erweist sich die V. als pareto-optimal auch bei asymmetrischer Informationsverteilung, führt zur Offenlegung der wahren individuellen Präferenzen und wirkt gegen die Bildung von Anbieterkartellen. Sie ist bei homogenen Leistungen der Regelung in § 2 der Verdingungsordnung für die Vergabe von Leistungen (Teil A) (VOL/A), in der die Vergabe zu "angemessenen" Preisen vorgeschrieben ist, überlegen und würde zu einer Vereinfachung des Vergabewesens führen.
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