A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Ausschreibung

Unter einer Ausschreibung wird allgemein die Aufforderung von Anbietern verstanden, Angebote für eine nachgefragte Leistung ein­zureichen, wobei die Anbieter das vorge­schriebene Verfahren beachten müssen. Es handelt sich dabei um ein Verfahren der or­ganisierten Konkurrenz, dem bestimmte Spielregeln zugrundeliegen (Submission): Die Angebote sind bis zum Ende der Ange­botsfrist geheimzuhalten, Nachverhandlun­gen sind ausgeschlossen. Grundsätzlich sol­len öffentliche Ausschreibungen veranstaltet werden, bei denen eine unbegrenzte Zahl von Anbietern aufgefordert wird, ein Angebot für eine nachgefragte Leistung abzugeben. Bei in Ausnahmefällen zulässigen be­schränkten Ausschreibungen wird eine be­stimmte Anzahl an Anbietern direkt zur An- gcbotsabgabeaufgefordert.      

siehe unter Submission siehe unter Verdingung die öffentliche Information über ein erwartetes Vertragsangebot zur Ausführung näher bezeichneter Leistungen, z.B. für Beschaffungen oder Bauarbeiten. Für viele öffentliche Aufträge ist A. zwingend vorgeschrieben, um einerseits deren Vergabe an das preisgünstigste Angebot sicherzustellen und andererseits den Anbieterwettbewerb zu fördern.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Ausschlußprinzip
 
Aussenfinanzierung