Ausschreibung
Unter einer Ausschreibung wird allgemein die Aufforderung von Anbietern verstanden, Angebote für eine nachgefragte Leistung einzureichen, wobei die Anbieter das vorgeschriebene Verfahren beachten müssen. Es handelt sich dabei um ein Verfahren der organisierten Konkurrenz, dem bestimmte Spielregeln zugrundeliegen (Submission): Die Angebote sind bis zum Ende der Angebotsfrist geheimzuhalten, Nachverhandlungen sind ausgeschlossen. Grundsätzlich sollen öffentliche Ausschreibungen veranstaltet werden, bei denen eine unbegrenzte Zahl von Anbietern aufgefordert wird, ein Angebot für eine nachgefragte Leistung abzugeben. Bei in Ausnahmefällen zulässigen beschränkten Ausschreibungen wird eine bestimmte Anzahl an Anbietern direkt zur An- gcbotsabgabeaufgefordert.
siehe unter Submission siehe unter Verdingung die öffentliche Information über ein erwartetes Vertragsangebot zur Ausführung näher bezeichneter Leistungen, z.B. für Beschaffungen oder Bauarbeiten. Für viele öffentliche Aufträge ist A. zwingend vorgeschrieben, um einerseits deren Vergabe an das preisgünstigste Angebot sicherzustellen und andererseits den Anbieterwettbewerb zu fördern.
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