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Abk. für: Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Verbindliche Preisbildungsvorschrift, nach der dem Marktpreis Vorrang vor dem Selbstkostenpreis zukommt, um Wettbewerbspreise in öffentlichen Aufträgen zu gewährleisten.
Weitere Begriffe : perfect competition | Kapitalbestand | Haushaltstheorie
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