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Zwangsvollstreckung

Verfahren, in dem Leistungs- und Haftungsansprüche durch staatlichen Zwang verwirklicht werden. Voraussetzungen für die Z. sind Vollstreckungstitel, Vollstreckungsklausel und die Zustellung des Vollstreckungstitels. Die Z. ist nur zulässig, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, der Gläubiger Vollstreckungsantrag gestellt hat und in die richtige Vermögensmasse vollstreckt wird.

 

 


 

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