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Zweckverband

Zusammenschluß von Gemeinden oder Gemeindeverbänden zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben, zu deren Durchführung sie berechtigt oder verpflichtet sind. Er kann als Freiverband oder als Pflichtverband gebildet werden. Zur Deckung seines Finanzbedarfs erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern Umlagen.

 

 


 

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