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Finanzbedarf


1. i. allg. erforderliche Deckungsmittel zur Finanzierung der staatlichen Maßnahmen, die in Steuern , Gebühren , Beiträgen oder Krediten gesucht werden müssen.
2. durch die Ausgleichsmeßzahl ermittelter Finanzbedarf einer Gebietskörperschaft , der durch Gegenüberstellung mit der Finanzkraft Leistungspflicht oder Ausgleichsberechtigung im Finanzausgleich angibt.
3. im Unternehmen (Betrieb, I.,
2.) die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben , die durch kapitalzuführende Einnahmen zu decken ist.

 

 


 

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