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öffentliche Ausgaben

Ausgaben der Gebietskörperschaften. Besonderes Gewicht haben die Ausgaben des Bundes. Vom Volumen der Ausgaben des Bundes her läßt sich etwa folgende Rangfolge aufstellen: Soziale Sicherung, Verteidigung, Verkehrswesen, Schuldendienst und Zinsen für Staatsschulden, Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung u.a. Nach Art. 110 GG müssen im Rahmen eines Haushaltsplanes alle Einnahmen und Ausgaben vollständig aufgeführt werden. Die darin enthaltenen Ausgaben sind planmäßige Ausgaben. Da der Etat eine Planungsrechnung für ein oder mehrere Haushaltsjahre ist, der die Ausgaben für den vorhersehbaren Bedarf im Sinne eines Voranschlags angibt, können im Vollzug des Haushalts auch außerplanmäßige Ausgaben auftreten. Insbesondere die öffentlichen Investitionen sind ein wichtiger Faktor der staatlichen Ausgabenpolitik im Sinne einer Konjunktur - und Beschäftigungspolitik.

 

 


 

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