Absatzmittler
rechtlich und wirtschaftlich selbständige Personen und Institutionen, die in den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen vermittelnd eingeschaltet werden und die selbst im Gegensatz zu den Absatzhelfern Eigentum an den Waren erlangen. Man unterteilt die Absatzmittler in den Einzel- und den Großhandel.
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