Beizulegender Wert
Der beizulegende Wert ist der Wert, mit dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Vermö-gensgegenstände im Umlaufvermögen verglichen werden, um einen ausserplanmässigen Abschreibungsbedarf zu prüfen. Ein Beispiel für den beizulegenden Wert von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind die Wiederbeschaffungskosten (soweit es sich bei den Stoffen um einen Normalbestand handelt).
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