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Bestätigungsvermerk

ist das abschliessende Gesamturteil, das nach einer ordnungsmässigen Prüfung abgegeben wird. Der Ab-schlusspriffer bestätigt, dass   Jahresabschluss und  Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und das der   Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage des Unternehmens erweckt. Der Bestätigungsvermerk kann versagt werden.

wird von den Abschlußprüfern nach erfolgter Jahresschlußprüfung bei AG und ab 1987 bei GmbH ab bestimmter Größe mit zwingend vorgeschriebenem Wortlaut erteilt: "Die Buchführung , der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht entsprechen nach meiner (unserer) pflichtmäßigen Prüfung Gesetz und Satzung". Bei Einwendungen ist der B. einzuschränken oder auch zu versagen. Ohne B. ist der Jahresabschluß ungültig. Rechtsfolgen können aus dem B. nicht abgeleitet werden, da er ein Formaltestat ist. Er kann selbst bei drohender Insolvenz nicht verweigert werden, wenn der Jahresabschluß korrekt ist.

 

 


 

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