Industrie- und Handelskammer (IHK)
Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen aller gewerblichen Unternehmen des jeweiligen Kammerbezirks (mit Ausnahme des Handwerks) vertritt. Es besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft. Die 81 deutschen Industrie- und Handelskammern, die bundesweit im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammengeschlossen sind, können Anlagen und Einrichtungen, die der Förderung der gewerblichen Wirtschaft dienen, begründen und unterhalten sowie Massnahmen zur Förderung und Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsausbildung treffen.
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