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Industrie- und Handelskammer (IHK)

Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen aller gewerblichen Unternehmen des jeweili­gen Kammerbezirks (mit Ausnahme des Handwerks) vertritt. Es besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft. Die 81 deutschen Industrie- und Handelskammern, die bundesweit im  Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammengeschlossen sind, können Anlagen und Einrichtungen, die der Förderung der gewerblichen Wirtschaft dienen, begründen und unterhalten sowie Massnahmen zur För­derung und Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsausbildung treffen.

 

 


 

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Industrie- und Handelskammern (IHK)