Industrie- und Handelskammern (IHK)
regional gegliederte Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft für Gewerbetreibende (Gewerbebetriebe) aus Industrie, Handel, Verkehr und anderen Dienstleistungsbereichen zur Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, die kraft Gesetz kammerzugehörig sind, nach innen und außen und Förderung dieser durch eigene Einrichtungen oder Beteiligungen, z.B. durch Börsen , Messen, Häfen, Fach- und Fortbildungsschulen. Darüber hinaus unterstützen sie öffentliche Organe und Gerichte durch Stellungnahmen, Berichte, Gutachten und erbringen Leistungen in der Berufsausbildung. I. haben demokratisch gewählte Organe: Vollversammlung, Präsidium, Präsident und Hauptgeschäftsführer. Spitzenorganisation ist der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) .
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