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siehe unter Annehmer siehe unter Trassat derjenige, der durch sein Akzept eines gezogenen Wechsels verpflichtet ist, die Wechselsumme am Verfalltag unbedingt und unwiderruflich zu bezahlen.
Weitere Begriffe : A - Geschäft | partielle Korrelation | Ergänzungshaushalt
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