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amtlicher Kursmakler

ist als Hilfsorgan des Börsenvorstandes (Börse) bei der Abwicklung des amtlichen Handels für die Kursfeststellung (Kurs) zuständig. Im Rahmen der ihnen übertragenen Zuständigkeiten werden a. bei der marktgerechten Feststellung der Börsenkurse selbständig tätig. Ihr Entgelt ist die Courtage. a. werden vom Wirtschaftsminister des jeweiligen Bundeslandes bestellt und vereidigt und dürfen innerhalb des Geschäftszweiges, für den sie bestellt sind, keine Geschäfte für eigene Rechnung abschließen. a. ist Kaufmann gem. HGB . Siehe auch freier Makler.

 

 


 

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