Anderkonto
Konto, das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Patentanwälte), die einem besonderen Standesrecht unterliegen, eröffnet wird und auf das ausschließlich Dritten zustehende Gelder eingezahlt werden.
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