Wirtschaftsprüfer
gem. Wirtschaftsprüfer -ordnung öffentlich bestellter Berufsstand mit der ausschließlichen Befugnis zur Prüfung von Jahresabschlüssen von Unternehmen und Genossenschaften . W. erteilt über vorgenommene Prüfung Bestätigungsvermerk . W. kann darüberhinaus jede Art betriebswirtschaftlicher Prüfungen durchführen und Beratungsdienste leisten. "W." ist als gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung im beruflichen Verkehr zu führen. Der W. hat seine Berufsaufgaben gewissenhaft, unabhängig, eigenverantwortlich und verschwiegen auszuführen.
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