Arbeitgeber
jede natürliche od. juristische Person, die einen anderen, den Arbeitnehmer , beschäftigt und diesem gegenüber mit Weisungsrechten ausgestattet ist. Der A. ist zur Zahlung des Arbeitsentgeltes und Fürsorge für seine Beschäftigten verpflichtet. Weitere Rechte und Pflichten für A. wie Arbeitnehmer werden im Arbeitsvertrag geregelt.
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