A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Arbeitgeber

jede natürliche od. juristische Person, die einen anderen, den Arbeitnehmer , beschäftigt und diesem gegenüber mit Weisungsrechten ausgestattet ist. Der A. ist zur Zahlung des Arbeitsentgeltes und Fürsorge für seine Beschäftigten verpflichtet. Weitere Rechte und Pflichten für A. wie Arbeitnehmer werden im Arbeitsvertrag geregelt.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Arbeiterwohlfahrt
 
Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen, Systeme der