A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

juristische Person

Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit eigener Rechtsfähigkeit. j. ist von ihren Mitgliedern losgelöst und kann im Rechtsleben wie jedes Individuum auftreten. Handelt durch ihre Organe (z.B. Vorstand, Mitgliederversammlung). Eine j. entsteht entweder durch staatliche Genehmigung, auf die kein Anspruch besteht (z.B. Stiftung), oder die j. muß bei Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen als existent betrachtet werden, für die i.d.R. Eintragung in ein Register erfolgt. j. werden unterschieden in privatrechtliche (Verein, j. des Handelsrechts wie Aktiengesellschaften, GmbH usw., Stiftung) und in öffentlich-rechtliche (Kirchen, Gemeinden, Bundesämter, Stiftung).

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Junktimgeschäft
 
Just in Time- Produktion