Ausbeutung
1. allgemein: Ausnutzung einer Überlegenheitsposition am Markt.
2. nach K. Marx A. der Arbeit: die durch das kapitalistische System bedingte Aneignung des Mehrwertes durch den Kapitalisten.
3. monopolistische oder monopsonistische A.: Differenz zwischen Grenzproduktivität (Ertrag) eines Produktionsfaktors und seiner Realentlohnung.
4. zivilrechtlich: Ausnutzung einer Zwangslage, Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen oder erheblicher Willensschwäche eines anderen bei Rechtsgeschäften. Kann wg. Wucher Strafbarkeit begründen.
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