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Ertrag

in der Wirtschaftswissenschaft allgemein ein Ergebnis ökonomischer Leistung. In der Volkswirtschaftslehre :
1. in der Produktionstheorie die von einer Unternehmung (Betrieb, I.,
1.) in einer Periode erzeugte Produktmenge, hier siehe Ausbringung, siehe Ausbringungsmenge, siehe unter Produktion, siehe Output (O). Der E.-szuwachs aufgrund der Variation eines Produktionsfaktors bei Konstanz der anderen heißt (partieller) Grenz-E. siehe unter Grenzprodukt:         
Ertrag

, worin der Differentialquotient         
Ertrag

die (partielle) Grenzproduktivität ist. Wird der Produktionsfaktor um eine Einheit vermehrt (dv = 1), so entsprechen sich Grenzertrag und Grenzproduktivität betragsmäßig, wobei sie sich durch ihre Dimensionen unterscheiden: Grenzertrag ist eine Produktmengengröße. Grenzproduktivität hat die Dimension Outputmenge/Faktormenge. Das Verhältnis von Ertrag und Faktoreinsatzmenge:
Ertrag

 heißt Durchschnitts-E.
2. in der Klassischen Theorie wird Lohn als Ertrag des Produktionsfaktors  Arbeit , Rente als Ertrag aus Boden und Zins als Ertrag des Faktors  Kapital bezeichnet.
3. in der Makroökonomik ist Ertrag die gesamtwirtschaftlich erzeugte Gütermenge.
4. in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist Ertrag der in Geldeinheiten ausgedrückte Zufluß in einer Periode aufgrund von Leistungstransaktionen . In der Betriebswirtschaftslehre wird E. als Wertzugang eines Unternehmens (Betrieb, I.,
2.) in einer Periode, der zu Einnahmen führt, verstanden. Gemeinsam mit dem Aufwand dient Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung der Ermittlung des effektiven Unternehmenserfolgs. E. stellt Wertzuwachs für das gesamte  Vermögen des Unternehmens dar, denn er ist gleich den periodisch abgegrenzten Umsatzeinnahmen. Wenn sich E. und Leistung entsprechen, also Ertrag gleich der im Rahmen der typischen Betriebstätigkeit erbrachten Leistung liegt, handelt es sich um Betriebs-E. Nicht-Betriebs-E. sind neutrale E., die entweder betriebsfremde E., z.B. Wertpapiererträge eines Produktionsunternehmens, oder außergewöhnliche E., z.B. Verkauf von Anlagevermögen über dem Buchwert, sein können.

 

 


 

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