Ausschlußprinzip
Kriterium zur Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Gütern (Gut). Private Güter werden am Markt getauscht u. zw. nur dann, wenn die Austauschbedingungen zwischen Eigentümer und Erwerber von beiden akzeptiert werden. Der Nachfrager bleibt vom Konsum eines Gutes ausgeschlossen, wenn er nicht den vom Eigentümer geforderten Preis zahlt (= Ausschlußprinzip). Für öffentliche Güter funktioniert das A. nicht, da für sie weder ein Markt existiert noch sie in der Produktion und Inanspruchnahme aufteilbar sind; z.B. ein Deichbau kommt allen Anliegern des Gebietes zugute oder die äußere Sicherheit schützt alle Bewohner eines Landes gegen Angriffe von außen.
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