Außenprüfung
früher als Betriebsprüfung bezeichnet. Ein bei allen Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder freiberuflich tätig sind sowie bei anderen ähnlich gestellten Steuerpflichtigen nach der Abgabenordnung besonderes Verfahren der Finanzbehörden zur Sachaufklärung.
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